Textfeld:

IHR IMMOBILIENMAKLER!

IHR IMMOBILIENMAKLER!

Auf dem Kampe 9, 49152 Bad Essen

Schledehauser Str. 104, 49152 Bad Essen

Tel.:  05472 / 969 42-0  I  Fax:  05472 / 18 19

wellnerimmobilie@aol.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

 

1.      Dipl. Ing. Jens-H. Wellner, Immobilienvermarktung beschäftigt sich mit der Vermittlung von Immobilien aller Art, z.B. Grundstücken, Gewerbe- und Wohnhäusern, Miet- und Eigentumswohnungen, land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen.

2.     Sofern im Angebot nicht anders vermerkt, sind folgende Provisionssätze an uns zu zahlen:

       Bei Vermietung von Wohnimmobilien 1,19 Kaltmieten, mindestens jedoch 750,00€. Kaltmiete ist die Nettomiete ohne Neben- und Heizkosten. Zu Zahlen jeweils vom Auftraggeber (Bestellerprinzip).

       Bei Vermietung/Verpachtung von Gewerbeimmobilien 2,38 Kaltmieten/Kaltpachten, mindestens jedoch 1.500,00€. Kaltmiete/Kaltpacht ist die Nettomiete/Nettopacht ohne Neben- und Heizkosten. Zu zahlen vom Mieter/Pächter.

       Bei Vermittlung von Kaufverträgen von Einfamilienhäusern (inkl. Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung) sowie Eigentumswohnungen beträgt die Vermittlungsprovision für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% des notariell beurkundeten Kaufpreises. Diese ist verdient und fällig mit der notariellen Beurkundung und zahlbar innerhalb 14 Tagen nach notarieller Beurkundung.

       Bei Vermittlung sonstiger Kaufverträge beträgt die Vermittlungsprovision 5,95% des notariell beurkundeten Kaufpreises, zu zahlen vom Käufer. Diese ist verdient und fällig mit der notariellen Beurkundung und zahlbar innerhalb 14 Tagen nach notarieller Beurkundung.

3.      Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit für den Vertag mitursächlich gewesen ist.

4.      Der Provisionsanspruch wird - soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird – nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt oder der Auftraggeber eine andere von uns nachgewiesene Vertragsgelegenheit ausnutzt.

5.      Ist dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.

6.      Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Zeitpunkt ist und rechtzeitig mitzuteilen.

7.      Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Hauptauftrages zu informieren. Auf Verlangen ist ferner unverzüglich Auskunft über alle vertraglichen Abreden zu erteilen und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Verhindert der Auftraggeber durch verweigerte oder verspätete Informationen die Geltendmachung des Provisionsanspruches, hat er diese Provisionsforderung ab vier Wochen nach Vertragsabschluss mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein solcher Schaden nicht oder nicht  in dieser Höhe entstanden ist.

8.      Nimmt der Auftraggeber von seiner Vertragsabsicht Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Hieraus entsteht Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwand. Gleiches gilt, wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird.

9.      Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bzw. den von uns angesprochenen Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt mit diesen der Vertrag zustande, haftet der Auftraggeber bzw. Empfänger für die uns entgangene Provision.

10.    Wir sind berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig – tätig zu werden.

11.    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf und Vermittlung bzw. Verpachtung sind vorbehalten.

12.    Exposéangaben und sonstige Informationen beruhen ausschließlich auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften. Wir bemühen und um deren Vollständigkeit und Richtigkeit, übernehmen jedoch keinerlei Haftung dafür. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.

13.    Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt 1 Jahr und beginnt mit Entstehung des Anspruchs.

14.    Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären.

15.    Sind wir beraten tätig, so basieren sämtliche Angaben auf den Angaben der Verkäufer bzw. Käufer oder Auftraggeber und werden – sofern nicht explizit erwähnt – nicht rechtlich geprüft. Sämtliche ausgehändigten Schriftstücke verstehen sich als Empfehlungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 16.   Sonderleistungen erfordern eine gesonderte Vergütung.

AGB

IMMOBILIE DES MONATS: