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IHR IMMOBILIENMAKLER!

VERKAUF, ERBSCHAFT, SCHENKUNG, SCHEIDUNG —  ES GIBT VIELE GRÜNDE, AUS WELCHEN EIN WERTGUTACHTEN BENÖTIGT WIRD.

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) wird der Sachwert, der Ertragswert, der Vergleichswert oder mehrere dieser Werte — je nach Art der zu bewertenden Immobilie — ermittelt.  Als Grundlage wird die Bodenrichtwertkarte (diese spiegelt den durchschnittlichen Verkaufspreis in der jeweiligen Region wieder) sowie die NHK (Normalherstellungskostentabelle, welche vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes erstellt wird) herangezogen sowie architektonische, bauliche als auch örtliche Besonderheiten sowie der Objektzustand auf Grundlage 20-jähriger Erfahrung bewertet und der Objektwert fundiert ermittelt.

Bei der Marktwerteinschätzung werden nach einer Ortsbesichtigung die wertbeeinflussenden Daten und Fakten stichpunktartig zusammengefaßt und Ihnen in schriftlicher Form übersendet. Die Marktwerteinschätzung dient Ihnen zur Orientierung als interne Grundlage zur Entscheidungsfindung hinsichtlich eines Verkaufes. Bei Erteilung eines Vermarktungsauftrages ist die Marktwertermittlung grundsätzlich kostenfrei. Die Marktwerteinschätzung kann nur intern genutzt werden.

Im Kurz—Gutachten werden die Daten und Fakten darüber hinaus übersichtlich zusammengefaßt und erläutert. Das Kurz—Gutachten dient für alle Fälle in denen ein ausführliches Verkehrswertgutachten nicht notwendig ist, wie z.B. als Basis für familieninterne Abstimmungen oder familiäre Auseinandersetzungen (z.B. Aufteilung Zugewinnausgleich bei Scheidung).

Beim Verkehrswertgutachten werden gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) der Sachwert, der Ertragswert, der Vergleichswert oder mehrere dieser Werte — je nach Art der zu bewertenden Immobilie — ermittelt. Verkehrswertgutachten werden u. A. von Finanzämtern bei Schenkungen/Erbschaften oder von Gerichten bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder anderen Streitigkeiten benötigt. Auch als Grundlage für Finanzierungen werden häufig Verkehrswertgutachten gefordert.

Die Vergütung erfolgt gemäß entstehendem Zeitaufwand auf Basis unseres Stundensatzes von 115,00€ zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von derzeit 19% zuzüglich der Fahrtkostenerstattung in Höhe von 0,50€/km (Fahrzeit gilt als Zeitaufwand) zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von 5%. Für Einfamilienhäuser beträgt dieses für ein Kurz—Gutachten pauschal 900,00€ zzgl. Fahrtkosten. Bei Verkehrswertgutachten von Einfamilienhäusern werden auf Basis der Stundensätze des JVEG voraussichtlich ca. 2.500,00€ zzgl. Fahrtkosten berechnet. Marktwerteinschätzungen erstellen wir bei Erteilung eines Vermarktungsauftrages grundsätzlich kostenfrei; resultiert kein Vermarktungsauftrag berechnen wir pauschal 250,00€ zzgl. Fahrtkosten.

Für Mehrparteienhäuser, Gewerbe– oder sonstige Immobilien wird der Preis gesondert vereinbart.

WERTERMITTLUNG - DER PREIS IST ENTSCHEIDEND!

·   MARKTWERTEINSCHÄTZUNG

·   KURZ — GUTACHTEN

·   VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Preise:

MARKTWERTEINSCHÄTZUNG:

pauschal 250,00€ inkl. MwSt.

zzgl. Fahrtkostenerstattung 0,50/km

kostenfrei bei Erteilung eines Vermarktungsauftrages!

 

KURZ—GUTACHTEN:

Abrechnung auf Basis des JVEG gemäß entstehendem Aufwand, bei einem

EINFAMILIENHAUS pauschal 900,00€ inkl. MwSt.

zzgl. Fahrtkostenerstattung 0,50/km

 

VERKEHRSWERTGUTACHTEN:

Abrechnung auf Basis des JVEG gemäß entstehendem Aufwand, bei einem

EINFAMILIENHAUS ca. 2.500,00€ inkl. MwSt.

zzgl. Fahrtkostenerstattung 0,50/km

 

Für Mehrparteienhäuser, Gewerbe– oder sonstige Immobilien wird der Preis gesondert vorab vereinbart.

WERTERMITTLUNG    …. der Preis ist entscheidend!

IHR IMMOBILIENMAKLER!

Auf dem Kampe 9, 49152 Bad Essen

Schledehauser Str. 104, 49152 Bad Essen

Tel.:  05472 / 969 42-0  I  Fax:  05472 / 18 19

wellnerimmobilie@aol.com

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